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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaMindestanforderung Tritthöhe?10 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen788831
Datum21.05.2014 17:43      MSG-Nr: [ 788831 ]2178 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Michael H.
spanisch kommt uns nur der letzte Schritt vom Tritt zur Strasse vor
Ok, für Kategorie 1 (straßenfähig) sind da <= 550mm vorgeschrieben.
Für Kat. 2 und 3 (geländefähig, -gängig) <= 600mm

(ich glaub schon das das zwickt... ;-))

mkg hwk

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