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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Beschaffung HLF 20 | 24 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 788949 | ||
Datum | 23.05.2014 17:52 MSG-Nr: [ 788949 ] | 11300 x gelesen | ||
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Ich setze mal vorraus, du meinst mit "FF" hier wirklich eine rein ehrenamtliche Feuerwehr(einheit), und nicht die Kommune an sich. Daher: Geschrieben von Eser R. Kann eine FF noch selbstständig ein Feuerwehrfahrzeug z.B HLF 20 beschaffenDas konnte sie vermutlich noch nie, denn abgesehen vom reinen Leistungsverzeichnis bzw. den technischen Fragen gibt es im Vergabeverfahren soviel drumherum zu beachten, dass dort fundierte Kenntnisse im Verwaltungs-, Kommunalfinanz- und eben Vergaberecht nötig sind. Das ist der Punkt, an dem sich heute schon viele, gerade kleinere Verwaltungen externen Sachverstand einkaufen müssen. Wenn das Personal der Verwaltung aber diese Kenntnisse hat, und die FW an das Fahrzeug pragmatische Ansprüche hat, technische Details (oder gleich den ganzen Fahrzeugtyp) nicht neu erfinden will, ist eine "selbständige" Beschaffung noch ohne weiteres möglich. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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