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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NRW Einige Kommunen möchten Hilfsfrist erhöhen | 10 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 789291 | ||
Datum | 31.05.2014 17:24 MSG-Nr: [ 789291 ] | 3952 x gelesen | ||
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Was ist denn momentan die Vorgabe, bzw. wann beginnt die Uhr zu laufen? Wenn die 8min wirklich zwischen Alarmierung und Eintreffen liegen, ist das die gleiche Vorgabe wie sie RLP derzeit (und seit mind. 1975) hat. Das ist aber dann keine "Hilfsfrist" im definierten Sinn, weil eben nicht ab Eingang des Notrufes, sondern ab Alarmauslösung gezählt wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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