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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Cold Water Challenge => kein Versicherungsschutz! | 47 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen | 789561 | ||
Datum | 03.06.2014 14:57 MSG-Nr: [ 789561 ] | 20360 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M. ich denke ds gilt sinngemäß auch für die anderen Unfallversicherer der Feuerwehren in ganz Deutschland ... Geschrieben von http://www.feuerwehrportal-hessen.de/schutz-und-leistung/versicherte-taetigkeiten/ Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in dem Hilfeleistungsunternehmen Feuerwehr ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII weit gehender als die in § 6 des HBKG genannten Aufgaben. Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte zählen zum versicherten Feuerwehrdienst alle Tätigkeiten, die dem Unternehmen Feuerwehr dienen und für die Dienst angeordnet worden ist, z. B.: Bin kein Jurist, aber sportlichen Wettkampf könnte ich da interpretieren... Allerdings wird da auch von angeordnet gesprochen. So lange der WF da mitspielt sollte das doch gangbar sein. Gruß Michael | ||||
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