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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaCold Water Challenge => kein Versicherungsschutz!47 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen789561
Datum03.06.2014 14:57      MSG-Nr: [ 789561 ]20360 x gelesen
Infos:
  • 09.06.14 Herkunft der CWC in Deutschland: Feuerwehr Hanau-Wolfgang
  • 06.06.14 Stellungsnhame der Unfallkasse RLP
  • 04.06.14 Unfallkasse NRW zur CWC
  • 04.06.14 BaWü: Gemeinsamer Hinweis von LFV, IM u. UKBW
  • 03.06.14 Cold-Water-Challenge und Co: Klamauk ist nicht versichert!

  • Geschrieben von Jürgen M.ich denke ds gilt sinngemäß auch für die anderen Unfallversicherer der Feuerwehren in ganz Deutschland ...


    Geschrieben von http://www.feuerwehrportal-hessen.de/schutz-und-leistung/versicherte-taetigkeiten/Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz in dem Hilfeleistungsunternehmen Feuerwehr ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII weit gehender als die in § 6 des HBKG genannten Aufgaben. Nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte zählen zum versicherten Feuerwehrdienst alle Tätigkeiten, die dem Unternehmen Feuerwehr dienen und für die Dienst angeordnet worden ist, z. B.:

    Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen der Freiwilligen Feuerwehren untereinander


    Bin kein Jurist, aber sportlichen Wettkampf könnte ich da interpretieren...

    Allerdings wird da auch von angeordnet gesprochen. So lange der WF da mitspielt sollte das doch gangbar sein.

    Gruß Michael

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