alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikJux + Tollerei zurück
Thema Cold Water Challenge => kein Versicherungsschutz!    # 47 Beiträge
AutorJan 8S., Wallenhorst / 789793
Datum05.06.2014 11:44      MSG-Nr: [ 789793 ]19691 x gelesen
Infos:
  • 09.06.14 Herkunft der CWC in Deutschland: Feuerwehr Hanau-Wolfgang
  • 06.06.14 Stellungsnhame der Unfallkasse RLP
  • 04.06.14 Unfallkasse NRW zur CWC
  • 04.06.14 BaWü: Gemeinsamer Hinweis von LFV, IM u. UKBW
  • 03.06.14 Cold-Water-Challenge und Co: Klamauk ist nicht versichert!

  • Ich musste gar nicht so viele Worte ändern...

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kameradinnen und Kameraden,

    seit vielen Jahren kursieren im realen Leben Veranstaltungen unter dem Stichwort FEUERWEHRFEST

    Hierbei nehmen Feuerwehrangehörige im Namen ihrer Gemeindefeuerwehr an Aufmärschen, Trinkveranstaltungen und sogenannten Feuerwehrolympiaden teil. Diese sollen repräsentativ für das Feuerwehrwesen an sich sein, überschreiten aber oft weit die Grenzen einer nur annähernd vernünftigen Öffentlichkeitsarbeit; die Feuerwehren geben sich letztendlich der Lächerlichkeit preis.

    Zu bedenken ist auch, wie dies bei den Bürgerinnen und Bürger ankommt. Diese werden wenig Verständnis dafür haben, wie mit Steuermitteln beschaffte Ausrüstung und Fahrzeuge offenkundig für Sternfahrten und Kurierdienste bei Trinkveranstaltungen missbraucht werden.

    Die Grenzen der Toleranz sind erreicht, wenn man sich bewusst macht, welche Unfälle bei diesen Feuerwehrfesten gerade in Verbindung mit Alkoholgenuss geschehen könnten und auch schon sind. Bei Prügeleien oder Fahrten unter Alkoholeinfluss ist ein Auge ist leicht verloren oder eine Bewusstlosigkeit aufgrund einer Alkoholvergiftung kann schneller als gedacht bittere Realität werden.
    Todesfälle innerhalb der Feuerwehr gibt es leider schon zu beklagen.

    Solche Aktionen sollten auch nicht vom Versicherungsschutz im Feuerwehrdienst abgedeckt sein. Bei einem Unfall wäre im Regressfalle auch der Gesichtspunkt der groben Fahrlässigkeit bis hin zum Vorsatz zu betrachten. Von strafrechtlichen Konsequenzen ganz abgesehen.

    Aus Gründen der Sicherheit und des Ansehens unserer Feuerwehren weisen wir auf die damit verbundenen Probleme und Gefahren hin.

    Wir fordern die Feuerwehren dringend auf, solche Aktionen zu unterlassen und jeglichen Alkoholgenuss im Feuerwehrdienst in der Öffentlichkeit zu vermeiden.

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.104


    Cold Water Challenge => kein Versicherungsschutz! - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt