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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaGroßveranstaltungen ./. BOS - war: Positionsbestimmung (GPS) Einsatzfahrzeuge via Digitalfunk ..    # 31 Beiträge
AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789932
Datum06.06.2014 13:22      MSG-Nr: [ 789932 ]5848 x gelesen

Geschrieben von Klaus S.In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist das Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes zwingend vorgeschrieben. Der Betreiber der Versammlungsstätte muss dieses im Einvernehmen
mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst aufstellen.
Zudem muss der Betreiber einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufstellen, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert.

Ja und?
Was schrieb ich hier. Zumindest für Großveranstaltungen könnte man hier aber auch prüfen, warum die BOS hier für die Sicherheit zu sorgen haben. Es hat sich zwar so eingebürgert aber letztlich haben private Veranstalter immer noch die Pflicht für die Sicherheit selbst zu sorgen und auch die Kosten dafür zu tragen.
Auch das mengenweise Herüberkopieren und Zuschütten mit Paragraphen ändert also nichts an meiner Aussage.
Zudem interessiert mich das in dem Zusammenhang "Überbelegung von Zeitschlitzen" und das war das Thema, worauf sich meine Argumentation stützt, herzlich wenig.
Wenn Du also dazu etwas beisteuern möchtest, dann leg los.

Gruss
Jürgen Wenzel

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Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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