alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaCold Water Challenge => kein Versicherungsschutz!47 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg789960
Datum06.06.2014 18:34      MSG-Nr: [ 789960 ]18441 x gelesen
Infos:
  • 09.06.14 Herkunft der CWC in Deutschland: Feuerwehr Hanau-Wolfgang
  • 06.06.14 Stellungsnhame der Unfallkasse RLP
  • 04.06.14 Unfallkasse NRW zur CWC
  • 04.06.14 BaWü: Gemeinsamer Hinweis von LFV, IM u. UKBW
  • 03.06.14 Cold-Water-Challenge und Co: Klamauk ist nicht versichert!

  • hallo,

    Geschrieben von Henning P.Rein intuitiv hätte ich jetzt gesagt, bei Arztbesuch zahl die Krankenkasse. So, als wenn ich mir beim privaten Schwimmbadbesuch eine Verletzung zugezogen hätte.
    richtig

    aber: u.U. kann die Krankenkasse bei dem Verantwortlichen ein Teil der Kosten wieder holen

    und noch gravierender:

    wenn bleibende Schäden vorliegen die die Erwerbsfähigkeit mindern wird ein finanziell noch grösseres "Fass" aufgemacht. Das kann für den oder die Verantwortlichen sehr teuer werden.

    Und verantwortlich kann, meiner Ansicht nach, auch ein anderer Teilnehmer sein.

    Meine Ausführungen beziehen sich jetzt nicht nur auf die CWC sondern auf die allgemeine Problematik wenn mehrere Personen was zusammen tun.

    Betrachten wir mal folgende Fälle:

    Jedes mal kein Vorsatz. Der Unfall der dabei passiert ist nicht beabsichtigt.

    1. Mehrere Leute treffen sich und unternehmen was zusammen. Z.B. sie nehmen in einer Kleingartenanlage einen Schlauch und spritzen sich nass. Dabei wird einer verletzt und hat bleibende Schäden die seine Erwerbsfähigkeit um x % mindert.

    => da dürfte die Person am Gartenschlauch haftungsrechtlich voll im Boot sein. Ev. hilft ihm da dann seine Haftpflichtversicherung aus der Sache raus.


    2. Mehrere Feuerwehrleute treffen sich zu einer angesetzen Übung. Sie nehmen einen Schlauch uns spritzen sich nass.

    Dabei wird einer verletzt und hat bleibende Schäden die seine Erwerbsfähigkeit um x % mindert.

    => Hier greift die Unfallversicherung der Feuerwehr. Der Strahlrohrführer dürfte, sofern er nicht grob fahrlässig gehandelt hat (?) persönlich nicht haftungsrechlich zur Verantwortung gezogen werden. Die Kosten trägt die Unfallkasse.


    3. Mehrere Feuerwehrleute treffen sich und machen eine Aktion für die CWC. Sie nehmen einen Schlauch uns spritzen sich nass.

    Dabei wird einer verletzt und hat bleibende Schäden die seine Erwerbsfähigkeit um x % mindert.

    => Jetzt wird es interessant. Die Unfallkasse sagt: "is kein Feuerwehrdienst", die Sache geht uns nichts an.

    Wenn es da zur Nagelprobe vor Gericht kommt dürfte der Strahlrohrführer ev. auch zur Kasse gebeten werden. Und ob da dann seine Haftpflichtversicherung einspringt dürfte dann ev. auch gerichtlich zu klären sein. Für die sieht es da dann ja nach Feuerwehrdienst aus.

    Die Wehrführung ist dabei dann mit im Boot wenn sie Kenntnis von der Sache hatte und im Vorfeld nicht eingegriffen hat. (z.B. wenn der Wehrführer bei der CWC-Aktion dabei ist).

    Ob und wie ein Wehrführer der im Vorfeld informiert wurde und nicht dabei ist trotzdem haftungsrechtlich mit im Boot ist müsste dann ein Gericht klären.

    Gerade wenn es um Unfälle mit hohen Folgekosten geht wird die Sache spannend. Bei Erwerbsunfähigkeit kommt ein grosser Batzen an Folgekosten zu. Ein "ausgespritzes" Auge bei einem jungen Feuerwehrangehörigen kostet den Versicherungsträger sicherlich (von mir geschätzt) mind. ne halbe Mio. Euro aufwärts :-(

    Da "lohnt" es sich für die Versicherung genauer hinzuschauen und den Sachverhalt zu zerpflücken. Wenn die da sehen das jemand für den Unfall verantwortlich ist und sei es "nur" durch Unterlassung ( = hat trotz besseres Wissen die Aktion nicht unterbunden ) nehmen die diese Kerbe zum Anlass ihre eigenen Kosten ( = Versicherungsleistungen ) zu minimieren.


    Eine mögliche Lösung:

    Die Feuerwehr beschliesst ein Video für die Öffentlichkeitsarbeit bzw. Mitgliederwerbung zu drehen. Die Wehrführung gibt dafür grünes Licht. Damit ist das angeordneter Dienst und von der Unfallkasse versicherungteschnisch abgedeckt.

    Wenn dabei dann die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden dann ist die Aktion versicherungstechnisch abgedeckt.

    Ob das Ergebnis dann für CWC auf Youtube eingestellt oder als Kino-Trailer im örtlichen Kino gezeigt wird ist versicherungstechnisch uninteressant.

    Meine Einschätzung die ich hier beschrieben habe beruht auf meinen Kenntnissen und Erfahrungen die ich im Feuerwehrdienst, bei div. Fortbildungen usw. erlangt haben. Ob diese nun 100% zutrifft bzw. oder ich mich dabei irre kann gerne von Euch beurteilt und bei Bedarf korrigiert werden.






    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten 
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     ..

    0.112


    Cold Water Challenge => kein Versicherungsschutz! - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt