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RubrikJux + Tollerei zurück
ThemaCold Water Challenge => kein Versicherungsschutz!47 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg789962
Datum06.06.2014 18:36      MSG-Nr: [ 789962 ]18140 x gelesen
Infos:
  • 09.06.14 Herkunft der CWC in Deutschland: Feuerwehr Hanau-Wolfgang
  • 06.06.14 Stellungsnhame der Unfallkasse RLP
  • 04.06.14 Unfallkasse NRW zur CWC
  • 04.06.14 BaWü: Gemeinsamer Hinweis von LFV, IM u. UKBW
  • 03.06.14 Cold-Water-Challenge und Co: Klamauk ist nicht versichert!

  • Eigentlich ganz einfach:
    Ein Vorgesetzter (Wehrführer) kann für einen Unfall nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn ihm ein fehlerhaftes Verhalten, das für
    den Unfall ursächlich ist, zur Last gelegt werden kann. Er muss also den Fehler vorsätzlich oder fahrlässig, z.B. durch Unterlassen notwendiger Maßnahmen, herbeigeführt haben.
    Das gilt dann, wenn die Mannschaft als "Feuerwehr" auftritt, dienstliches Material eingesetzt wird und die Aktion mit Duldung oder Befürwortung der Wehrführung veranstaltet wird.

    Lesetipp: Vortrag Dr. Gregor, Richter a.D.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de
    www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt
    twitter.com/HSE_volunteer

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