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Rubrik | Jux + Tollerei | zurück | ||
Thema | Cold Water Challenge => kein Versicherungsschutz! | 47 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 789962 | ||
Datum | 06.06.2014 18:36 MSG-Nr: [ 789962 ] | 18140 x gelesen | ||
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Eigentlich ganz einfach: Ein Vorgesetzter (Wehrführer) kann für einen Unfall nur dann verantwortlich gemacht werden, wenn ihm ein fehlerhaftes Verhalten, das für den Unfall ursächlich ist, zur Last gelegt werden kann. Er muss also den Fehler vorsätzlich oder fahrlässig, z.B. durch Unterlassen notwendiger Maßnahmen, herbeigeführt haben. Das gilt dann, wenn die Mannschaft als "Feuerwehr" auftritt, dienstliches Material eingesetzt wird und die Aktion mit Duldung oder Befürwortung der Wehrführung veranstaltet wird. Lesetipp: Vortrag Dr. Gregor, Richter a.D. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | ||||
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