Also meiner Meinung nach werden hier das Unterschreiten der Mindeststärke mit schlechter Tagesalarmverfügbarkeit vermischt. Beides hat aber nicht zwingend etwas miteinander zu tun. Bei dauerhaftem Unterschreiten der Mindeststärke ist es sicherlich legitim sich über eine Zusammenlegung zu unterhalten um so den Aufwand/Feuerwehr zu verringern. Bei schlechter Tagesalarmverfügbarkeit, aber ansonsten vernünftiger Dienstbeteiligung und guter Stärke ist das kein Mittel das wirklich weiter hilft. Von einer Schließung mal ganz abgesehen, denn bei Einsätzen nach "Feierabend " und Großschadenslagen sind diese Feuerwehren voll einsatzbereit und entlasten andere Feuerwehren.
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