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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? ![]() | 92 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg | 790071 | ||
Datum | 09.06.2014 23:02 MSG-Nr: [ 790071 ] | 24064 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Geschrieben von Oliver S. Der Auftrag des Landesrechnungshofes ist laut Homepage die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung. Was fummeln die also in der Einsatztaktik der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr rum. Das zu beurteilen ist in letzter Konsequenz im Innenministerium angesiedelt. Seid mir nicht böse aber ist es unser Auftrag für die Gefahrenabwehr zu sorgen oder nicht? Wenn ich eben dies nicht mehr oder nicht mehr voll umfänglich gewährleisten kann und sei es nur zur Tagzeit, dann habe ich mich vor allem in den vernatworltichen Stellen aber auch in der Amnnschaft verdammt nochmal auf meinen Hintern zu setzen und darüber zu brüten wie ich das wieder hinkriege. TEAM heißt nicht Toll Ein Andrer Machts. Und bevor die Keuele kommt ja ich habe kein Allerheilsrezept für sowas, aber ich mach mir auch so meine Gedanken als GF und Verantwortlicher für den Atemschutz in meiner Abteilung auch wenn das manchem sauer aufstößt. Das diese auseinandersetzen mit diesem Thema höchst unangenehm ist, keine Frage, aber ist es denn angenehmer sich vor einem Staatsanwalt oder Richter wegen oragnisatorischem Verschulden rechtfertigen zu müssen wenns mal böse ausgegangen ist und man wie wurde es hier oft dargestellt mit drei Hansel dahsteht und die nichmal erkunden oder Lagemeldung geben können? Ich verstehe erhlich gesagt nicht ganz warum man sich hier darüber aufregt dass mal wieder jemand den Finger in die real vorhandene Wunde bei fast allen Feuerwehren legt. Wie hier ja schon geschrieben wurde, in jedem Bundesland gibt es Regelungen zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr (hier BaWü). Daran haben wir uns zu messen und Notwendiges dafür zu tun und zwar in allen Positionen von Mannschaft bis Chef. Sei es technisch, personell oder eben organisatorisch. Da heißt es eben die örtlichen Begebenheiten schonungslos darzulegen und eventuell über eine Änderung/Anpassung der AAO nachdenken. Geht das nicht wird´s ... ja unangenehm und man kann das Wort Zusammenlegung in den Mund nehmen nein man muss es sogar um dem Auftrag "Gefahrenabwehr" und seiner damit verbudnenen Verantwortung nachzukommen. Lasst uns also die Diskussion ob der Bundesrechnungshof das nun eigentlich hätte bewerten dürfen oder nicht beenden und über das Notwendige im eigene Nest nachdenken und genau das anpacken. Gruß aus dem schwülheißen Rheingraben Martin "Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L. | ||||
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