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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? | 92 Beiträge | ||
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 790108 | ||
Datum | 10.06.2014 20:17 MSG-Nr: [ 790108 ] | 23686 x gelesen | ||
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Geschrieben von Peter E. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind nun nicht wirklich neu. Das Problem der Tagesverfügbarkeit wurde hier ja nun auch schon desöfteren diskutiert. Bei uns in der SG alarmieren wir tagsüber auch im größeren Umfang, um alle Positionen besetzen zu können. Dem Bericht des Landesrechnungshofes kannst Du entnehmen, daß das nicht hilft - sofern zwischen Deiner Gemeinde und den Nachbargemeinden kein Vertrag darüber geschlossen wurde. Für Dich sind diese bei Dir eintreffenden Einsatzkräfte vorhanden, weil Du in der materiellen Welt verhaftet bist, und diese Kameraden sehen und hören kannst. Du hälst sie auch dann für existent, wenn sie eingetroffen sind, ohne dazu vertraglich verpflichtet zu sein. Das aber ist für den Rechnungshof anders. Ohne diese vertragliche Verpflichtung sind sie für ihn juristisch nicht vorhanden. Sieh in den Bericht: Die Ortsfeuerwehr der Nachbargemeinde ist im Rahmen der Nachbarschaftshilfe nicht verpflichtet, innerhalb von acht Minuten mit den entsprechenden Funktionen am Einsatzort einzutreffen. Damit ist die planerische Absicherung der Schutzziele nicht gewährleistet. Die Gemeinden könnten diese Situation durch eine Zweckvereinbarung ändern. Ich vermute deshalb, daß Einsatzkräfte aus Nachbargemeinden in dieser "wissenschaftlichen Studie" nicht mitgezählt wurden. Bei einem empirischen Sozialforscher könntest Du damit keinen Grundstudiumsschein erwerben, aber es ist keineswegs ausgeschlossen, daß so etwas bei Juristen als Wissenschaft durchgeht. Ich warne deshalb davor, die Zahlen des Rechnungshofes leichtfertig zu verwenden, ohne diesen Punkt geprüft zu haben. | ||||
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