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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? | 92 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 790130 | ||
Datum | 11.06.2014 08:17 MSG-Nr: [ 790130 ] | 23818 x gelesen | ||
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Geschrieben von Hans-Joachim Z. Dem Bericht des Landesrechnungshofes kannst Du entnehmen, daß das nicht hilft - sofern zwischen Deiner Gemeinde und den Nachbargemeinden kein Vertrag darüber geschlossen wurde. Da hilft auch kein Vertrag. Den Grundschutz muss die Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich sicherstellen. Bei Spezialgeräten wie Hubretter oder Gefahrgut ist eine interkommunale Zusammenarbeit möglich. Aber nicht bei dem "Standardbrand" bzw. TH-VU. Wir haben bei unserem BSBP einen Aussenbereich der rot eingefärbt ist. Möglich wäre es eine ca. vier Kilometer entfernte Wehr einer anderen Gemeinde zu alarmieren. Damit erfüllt unsere aber nicht die Vorgaben. Kann also gemacht werden, wird aber nicht als Pflichterfüllung der betroffenen Gemeinde gesehen. Ansonsten gibt es ja vermeintlich clevere Kommunalbeamte, die nach Mindeststärke ausstatten würden und für alles drüber hinaus die Nachbargemeinde einspannt. Das will man sicherlich vermeiden. Somit nützt die angesprochene Zweckvereinbarung des Landesrechnugshofes nichts, da dies dann keine leistungsfähige Feuerwehr im Sinne des NBrandSchG darstellt. Temporär dürfte es jedoch möglich sein, wenn man gerade eigene Strukturen ändert. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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