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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | NDS: Freiwillige Feuerwehr in Not? | 92 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8M., Idstein / Hessen | 790143 | ||
Datum | 11.06.2014 14:12 MSG-Nr: [ 790143 ] | 23420 x gelesen | ||
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Bevor ich mich in irgendeiner Form zum eigentlichen Thema äußere, kann mich bitte mal jemand aufklären, entschuldigt meine Unwissenheit, warum denn bitte die Hilfsfristen in den Budensländern von "bedarfsgerecht" bis hin zu 17 Minuten in ländlichen Bereichen Thüringens differieren? Differieren dürfen? Kann das jedes Bundesland so festlegen, wie es beliebt? Sind die Menschen in ländlichen Bereichen weniger wert, drum muss da nicht so schnell geholfen werden? Vor allem wenn im Video beschrieben wird, dass der Mensch nach spätestens 17 Minuten gerettet und reanimiert sein muss, ist diese Hilfsfrist von 17 Minuten ja eher unlogisch. Warum wird in dem Bericht (Video) nicht erwähnt, dass in NRW, die Hilfsfrist in 8 und 12 Minuten für ländliche Bereiche unterschieden wird? (Mein Kenntnisstand) Wo ist die Grenze zwischen innerstädtisch und ländlichem Bereich? Gibts da ne Definition? Wenn mich jemand fragen würde, dann würde ich die im Video beschriebenen Gemeinden Kürten und Odenthal, nach Blick auf die Landkarte durchaus als ländlich einstufen. Wenn das nicht ländlich ist, was bitte denn dann? Und schon hätten sie ne Hilfsfrist von 12 Minuten. Ihr seht also, selbst für mich als Feuerwehrmann stellen sich bei solchen Meldungen diverse Fragen, wie soll dann bitte ein Bürger auf solch einen Bericht reagieren, der zuvor noch nie was von Hilfsfrist, BEP usw. gehört hat? Gruß, ein unwissender | ||||
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