Hallo Felix,
Du schreibst das dieser Zustand kein Optimum ist, aber über Jahre so gewachsen ist. Sicherlich hast Du da recht. Wenn jetzt aber ein Rechnungshof ganze Feuerwehren in frage stellt, sollte man nicht spätestens dann anfangen an solchen "Zuständen" zu arbeiten? Warum bestimmen nicht die Hilfsfristen meinen Ausrückebereich, sondern die Gemeindegrenzen? Warum wird zum Teil innerhalb von Gemeinden, Samtgemeinden und Städten an Zuständigkeiten von vor der Gebietsreform 1974 festgehalten? Hier scheint mir nicht das Ergebnis, nämlich schnelle und geeignete Hilfe leisten zu können, im Vordergrund zu stehen.
Gruß Martin
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