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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Kein Versicherungsschutz bei einem Sturz bei einer Beerdigung | 11 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 790564 | ||
Datum | 18.06.2014 15:50 MSG-Nr: [ 790564 ] | 4344 x gelesen | ||
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Geschrieben von ---Aus der Urteilsbegründung--- Hinzu kommt, dass nicht etwa eine geschlossene Teilnahme der gesamten Löschgruppe an der Beerdigung angeordnet worden war, sondern von der Witwe des verstorbenen lediglich sämtliche Mitglieder der Löschgruppe L. eingeladen worden waren, der Einladung aber lediglich vier Mitglieder gefolgt sind. Also wenn die Witwe die Löschgruppe (Ich interpretiere das jetzt mal als die Ortsteilfeuerwehr) bittet auf der Beerdigung das letzte Geleit zu geben ist es keine Veranstaltung der Feuerwehr wenn nur 4 Mitglieder auftauchen? Also wäre dem entsprechend Versicherungsschutz nur dann gegeben, wenn es eine Veranstaltung der Gesamt-Feuerwehr wäre und min. 5 Feuerwehrmänner teilnehmen? Ich bin doch hoffentlich nicht der einzige der das etwas verwirrend findet oder? Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | ||||
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