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RubrikSonstiges zurück
ThemaAn was die Feuerwehr so allem Schuld sein kann ...!?44 Beiträge
AutorNorb8ert8 P.8, Stuttgart / Baden- Württemberg790736
Datum22.06.2014 20:24      MSG-Nr: [ 790736 ]7450 x gelesen

So ein Gesetz ist in der Lebenswirklichkeit nicht umsetzbar. Viele dieser Vereinslokale gehören zu Sportvereinen (sehr oft Fußball). Dort bringt es der (Runden)Spielbetrieb mit sich, dass immer eine Heimmanschaft und eine Gastmannschaft gegeneinander antreten. Sollte, wenn dieses Gesetz in Kraft treten sollte, den Spielern der Gastmannschaft im Vereinsheim die Bedienung verweigert werden?

Grundsätzlich sehe ich das Problem im Gastgewerbe schon. Wenn das Personal vernünftig bezahlt werden soll, dann können eben Preise von ~30 pro Person und Besuch einer Speisegaststätte zusammen kommen. Das kann sich nicht jeder laufend leisten, bzw. sieht es nicht ein so viel zahlen zu wollen. An dem Problem ändert das Vorhandensein von "Konkurrenz" durch Vereine und Veranstaltungen aber nichts.

Wo die Dehoga recht hat, sind die hygienischen Zustände. Die sind bei improvisierten Bewirtungsbetrieben in Festzelten und Hallen oder Sälen tendenziell schwieriger auf ein hohes Niveau zu bringen, als bei Gaststätten, die darauf baulich ausgelegt sind. Das kommt aber in beiden Fällen darauf an, wie es tatsächlich gehandhabt wird. Es soll Gegenden geben, in denen die jeweils zuständige Behörde ein spezielles Auge auf die Lebensmittelhygiene bei Vereinsfeiern und dort speziell bei improvisierten Bewirtungen unter freiem Himmel wirft.

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