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Atemschutzgeräteträger
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Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaLehrgang nicht Beenden dürfen8 Beiträge
AutorMich8ael8 T.8, Prümzurlay / Rheinland-Pfalz790947
Datum25.06.2014 14:45      MSG-Nr: [ 790947 ]4488 x gelesen

Hallo,

grundsätzlich kann man zu deiner Eignung nichts sagen solange man dich nicht persönlich kennt. Deshalb musst du erstmal auf die Erfahrung und Fachkenntnis deines Ausbilders vertrauen. Dennoch finde ich es nicht richtig zu sagen, dass du nicht zur Prüfung kommen sollst, denn ich halte es auch nach deiner Beschreibung nicht für unmöglich, dass sich dein Ausbilder in seiner Einschätzung irrt. Du beschreibst ja nur eine Situation, in der festgestellt wurde, dass dein Luftverbrauch zu hoch sein soll. Dafür kann es aber mehrere Gründe geben (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit):

1. Es ist wirklich körperlich bedingt (für dich die schlechteste Variante, dazu aber gleich mehr)
2. Die Maske war nicht dicht, Überdruckgeräte?, Bart? (Auch nicht gut, da Du dann einen Fehler gemacht hast, aber nicht so tragisch, dafür ist Ausbildung da..)
3. Fehler am Gerät bei der Einsatzkurzprüfung übersehen (Siehe 2.)
4. Nur eine Flasche am 200bar Gerät aufgedreht, nichts ist unmöglich ;-) (Siehe 2.)
5. Es gab eine Undichtigkeit am Gerät, die nach der Einsatzkurzprüfung entstanden ist (Dafür kannst du nichts, sollte aber dem Gerätewart zu denken geben)

Solange du die Punkte 2-5 nicht ausschließen kannst würde ich auf einen 2. Versuch bestehen.
Aber auch wenn dein Luftverbrauch immer so hoch ist, ist das für mich nicht unbedingt ein Grund dafür, dass du diesen Lehrgang nicht abschließen kannst. Warum? Ich habe einfach die Erfahrung gemacht, dass bei vielen Belastungsübungen die Geforderten 80KJ (glaube ich) weit überschritten werden. Außerdem kenne ich genügend AGT, die Dir, von der Statur her, nach deiner Beschreibung, relativ ähnlich sein müssten. Also kann es auch an Tagesform, momentaner Fitness /Gesundheit o.ä. liegen. Ich würde dir zumindest Anbieten den Lehrgang abzuschließen und bei Nichtbestehen der Belastungsübung die Urkunde erst dann Ausstellen, wenn du innerhalb einer gewissen Zeit eine bestandene Belastungsprüfung nachweisen kannst (Durch Training kann sich in einem halben Jahr viel ändern, und du scheinst ja motiviert zu sein).

Im Allgemeinen bin ich davon überzeugt, dass es auch für FA, die die Belastungsübungen nur sehr knapp bestehen Einsätze gibt, die diese ohne weiteres unter PA abarbeiten können (z.B. PKW-Brände). Dort ist dann wieder die Führungskraft gefragt. Sie muss ihre Leute und deren Leistungsgrenzen kennen. Aber auch der betroffene AGT muss ehrlich für sich entscheiden ob er die Aufgabe erledigen kann oder nicht.

Ich hoffe für dich, dass es noch etwas wird mit dem Lehrgang, aber selbst wenn nicht, sieh es positiv. Du hast mit Sicherheit etwas dazugelernt, was du auch im Einsatz gebrauchen kannst.

Viele Grüße
Michael

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