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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaTagesalarmsicherheit, CE-Führerscheine und deren Förderung22 Beiträge
AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt791196
Datum30.06.2014 22:03      MSG-Nr: [ 791196 ]2751 x gelesen

Geschrieben von Lüder P.THW-typische Unterscheidung in quasi zwei Laufbahnen: Entweder Kraftfahrer oder Führungskraft
Das THW kennt in dieser Hinsicht zig Laufbahnen, um genau zu sein. Eigentlich sind es mehr "Positionen", die eben mehr oder weniger fest besetzt werden. Das kann neben den von dir genannten noch viel viel mehr sein. Sprechfunker, Bootsführer, Schweißer, MKS-Führer, Maschinist (im THW ungleich Kraftfahrer CE!), Sprengberechtigter, uvm. Eine horizontale oder vertikale Entwicklung ist natürlich nicht ausgeschlossen, und in der Praxis kann ein GF auch leicht mal Kraftfahrer CE sein, weil man auch im THW i.d.R. nicht von jetzt auf gleich Führungskraft wird. Nur: Wer als Gruppenführer positioniert ist, wird im Regelfall keinen CE-Schein bezahlt bekommen, weil gehört nicht zu seinen Aufgaben. Kleinere (örtliche/regionale) Lehrgänge und Schulungen sind natürlich schon machbar.

MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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