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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anwohner kritisieren Feuerwehr: Zu laut bei Einsätzen | 68 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 791241 | ||
Datum | 01.07.2014 19:06 MSG-Nr: [ 791241 ] | 11562 x gelesen | ||
Geschrieben von Andreas Z. Ihr könnt das ja machen wie ihr es verantworten könnt. Ich würde mich schlichtweg weigern, in einer Feuerwehr Maschinist zu sein, die diesem die Haftung aus der Betriebsgefahr aufbürdet. Mal ganz davon abgesehen, dass ich so ein Verhalten für rechtswidrig (bzw. den Versuch für hoffnungslos) halten würde. Aber schauen wir mal im einzelnen: Geschrieben von Andreas Z. Der Halter eines mit Signalhorn und Blaulicht versehenen Dienstfahrzeuges haftet Der Halter haftet, nicht der Fahrer. der beim Einfahren in eine Kreuzung bei Rotlicht eintrat, Rotlicht, also eine besondere Verkehrssituation... Geschrieben von Andreas Z. Das Blaulicht allein reicht nicht aus, um etwa für das Überfahren einer roten Ampel freie Fahrt zu haben. und wieder die rote Ampel... Geschrieben von Andreas Z. Rettungsfahrzeuge im Einsatz müssen sich nicht an Verkehrsregeln halten. auch hier: Abweichen von Verkehrsregeln... Geschrieben von Andreas Z. Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. ebenfalls: nur Blaulicht reicht offensichtlich aus, so lange man sich an die Verkehrsregeln hält. Alles keine Argumente, warum man das Horn in Situationen einschalten sollte, in denen man nicht entweder den §35(1) oder §38(1) StVO anwenden will. Dass man in diesen beiden Fällen auch das Einsatzhorn braucht, hätte man aber auch ohne diese Urteile wissen können: In §38(1) steht es explizit drin, und für die Fälle des §35(1) gibt es eine soll-Vorschrift in der StVO-VwV, die ja sicherlich überall Ausbildungsinhalt ist... | ||||
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