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Straßenverkehrsordnung
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
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RubrikEinsatz zurück
ThemaAnwohner kritisieren Feuerwehr: Zu laut bei Einsätzen68 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW791259
Datum02.07.2014 12:33      MSG-Nr: [ 791259 ]11221 x gelesen

Geschrieben von Henning K.Geschrieben von Andreas Z."Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. "

ebenfalls: nur Blaulicht reicht offensichtlich aus, so lange man sich an die Verkehrsregeln hält.


wenn man sich an die Verkehrsregeln hält, braucht man weder Sonder- noch Wegerecht...


Geschrieben von Henning K.Alles keine Argumente, warum man das Horn in Situationen einschalten sollte, in denen man nicht entweder den §35(1) oder §38(1) StVO anwenden will.

Gerade gesehen...
RTW innerstädtisch auf Hauptstr., fährt mit SoSi auf derselben, dort befindet sich ein Fußgängerüberweg.
RTW schaltet Horn aus, obwohl vor ihm kein Verkehr mehr ist. Er fährt relativ langsam (d.h. "angemessen") weil Einfahrten, parkende Autos, Fußgänger uvm. jederzeit Bremsbereitschaft bedeuten.
Radfahrerin steht am Überweg und läuft in dem Augenblick da über die Straße, wo die Ampel für den fließenden Verkehr "gelb" wird, OBWOHL sie eindeutig den sich mit Blaulicht weiter nähernden RTW gesehen haben muss, der glücklicherweise aufgrund der an der Ampel (die kurz vorher ja noch für ihn grün war) wartenden Radfahrerin wohl noch langsamer wurde und so in wenigen Metern stand.
Wäre der "normal" gefahren (was immer noch "StVO-konform" gewesen wäre), hätten wir NEF und RTW benötigt...
Wer wäre schuld gewesen? => RTW-Fahrer.... wetten?

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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