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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anwohner kritisieren Feuerwehr: Zu laut bei Einsätzen | 68 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 791259 | ||
Datum | 02.07.2014 12:33 MSG-Nr: [ 791259 ] | 11221 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Geschrieben von Andreas Z."Fährt etwa ein Polizeifahrzeug nur mit Blaulicht, muss der Beamte sich, wie andere Verkehrsteilnehmer auch, an die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) halten. " wenn man sich an die Verkehrsregeln hält, braucht man weder Sonder- noch Wegerecht... Geschrieben von Henning K. Alles keine Argumente, warum man das Horn in Situationen einschalten sollte, in denen man nicht entweder den §35(1) oder §38(1) StVO anwenden will. Gerade gesehen... RTW innerstädtisch auf Hauptstr., fährt mit SoSi auf derselben, dort befindet sich ein Fußgängerüberweg. RTW schaltet Horn aus, obwohl vor ihm kein Verkehr mehr ist. Er fährt relativ langsam (d.h. "angemessen") weil Einfahrten, parkende Autos, Fußgänger uvm. jederzeit Bremsbereitschaft bedeuten. Radfahrerin steht am Überweg und läuft in dem Augenblick da über die Straße, wo die Ampel für den fließenden Verkehr "gelb" wird, OBWOHL sie eindeutig den sich mit Blaulicht weiter nähernden RTW gesehen haben muss, der glücklicherweise aufgrund der an der Ampel (die kurz vorher ja noch für ihn grün war) wartenden Radfahrerin wohl noch langsamer wurde und so in wenigen Metern stand. Wäre der "normal" gefahren (was immer noch "StVO-konform" gewesen wäre), hätten wir NEF und RTW benötigt... Wer wäre schuld gewesen? => RTW-Fahrer.... wetten? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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