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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Anwohner kritisieren Feuerwehr: Zu laut bei Einsätzen | 68 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 791280 | ||
Datum | 02.07.2014 23:26 MSG-Nr: [ 791280 ] | 10185 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Linus D. Für den Fahrer sind mit der Anweisung, ohne Sonder- und Wegerecht weiter zu fahren, die Bedingungen für § 35 und § 38 nicht mehr gegeben.Nicht ganz richtig. Das Vorliegen oder Nichtvorliegen der Voraussetzungen der §§ 35, 38 StVO wird nicht vom Gruppenführer und auch nicht vom Fahrer bestimmt, sondern ist rein objektiv (quasi durch den allwissenden Dritten) zu beurteilen. Wenn der Chief also bei einer grundsätzlich "sondersignalfähigen" Einsatzfahrt die Verwendung der Musik (oder auch des Blaulichts) untersagt und der Maschinist trotzdem mit Gedöns weiterfährt wird er straßenverkehrsrechtlich kein Problem bekommen. Nur die disziplinarische Unterredung mit seiner Chefetage. Gruß, Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebbel) | ||||
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