Geschrieben von Michael Z.Dazu tragen unsere Juristen und Verwaltungsleute - aber natürlich auch unsere Politiker bei, die solchen Unsinn in Gesetze bringen. Das dann manche Richter noch die Gesetze willkürlich auslegen ist m.E. weltfremd. Ich will ja keine Vorurteile zerstören, und oute mich sicherheitshalber gleich als einer, der zu den genannten bösen Gruppen gehört, aber: Weder Juristen noch Verwaltungsleute, noch Politiker, noch Gerichte oder Richter können nun wirklich was dafür:
Geschrieben von Michael Z.der Landesfeuerwehrverband Bayern schlägt vor dass mindestens 2x jährlich der Besitz des Führerschein der Feuerwehrdienstleistenden geprüft und dokumentiert werden soll (Kopie Führerschein usw.).
Andere Verbände geben da andere Hinweise, die dir vermutlich besser gefallen. Nimm halt die. Mir gefällt die übrigens auch besser, denn dieses Schreiben ist eines der wenigen zu der (vermeintlichen) Problematik "Führerscheinkontrolle", wo der BGH noch korrekt zitiert wird. Weil:
Geschrieben von Daniel R. Urteil BGH: (BGH VRS 34, 354): 2x jährlich Einsichtnahme des Original-Führerscheins erforderlich. => Quatsch. Der BGH hat dort lediglich (in einem Kontext fernab von Feuerwehr oder Firmenfuhrparks, wo man das auch oft liest) entschieden, dass eine Einsichtnahme des Original-Führerscheins erforderlich ist. Wie oft, dazu hat er sich witzigerweise nie geäußert. "BGH VRS 34, 354" ist im Übrigen ein Verweis auf eine Zeitschrift bzw. Sammlung über BGH-Entscheidungen (VRS=VerkehrsRechtsSammlung), falls jemand das Urteil dazu sucht wäre die richtige Hausnummer "BGH 4 StR 365/67 vom 05.01.1968". Dieses daraus oft falsch zitierte "2x jährlich" ist ein mittlerweile fast 50 Jahre alter "Rechtsmythos". Ob die neue Empfehlung (! - nix Vorgabe) des LFV Bayern auch wegen diesem Mythos mit dem "zweimal jährlich" daher kommt, oder aus anderen Erwägungen, weiß nur der Ersteller dieser Fachinformation. Wenn der zweimal jährlich prüfen will, soll er das tun, die anderen können problemlos weiterhin nur bei Eintritt und begründeten Anhaltspunkten prüfen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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