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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Keine Bevorzugung von Feuerwehrangehörigen bei Stellenbesetzung? :-( | 60 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 791388 | ||
Datum | 07.07.2014 17:40 MSG-Nr: [ 791388 ] | 11286 x gelesen | ||
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Geschrieben von Heinrich B. Fragen über Fragen und es gibt sicherlich noch mehrz.B. - Wieviele Mitarbeiter (Verwaltung etc. ausdrücklich mit gerechnet) hat eine Kommune, die mit 5800 Ew. auf 61qm² - Wieviel Fluktuation ist da, wieviele der derzeitigen Mitarbeiter wären feuerwehrtauglich, wenn wir mal voraussetzen, dass man dort wirklich akzeptieren würde, dass die Verwaltung im Falle eines Einsatzes eben nicht oder nur noch sehr bedingt erreichbar ist, und wenn wir "feuerwehrtauglich" mind. mal mit AGT definieren? - Sind diese feuerwehrtauglichen dann auf Arbeitsplätzen, wo sie jederzeit weg können - wie ist dann die Entfernung zum nächsten Gerätehaus, und wie groß die Abdeckung des gesamten Gemeindegebietes von dort aus? Die dienst- bzw. tarifrechtlichen Problem(chen) und Fragen sind noch relativ leicht zu lösen, auch die Meinung des Juristen liest man mal so und mal so, die richtigen Schwierigkeiten liegen aber ganz woanders. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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