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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBerlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden34 Beiträge
AutorMatt8hia8s M8., Berlin / Berlin791485
Datum09.07.2014 15:16      MSG-Nr: [ 791485 ]5883 x gelesen

Ergänzung:
Eine Aufwandspauschale wird nur für die von der Behörde Berliner Feuerwehr angeordneten/genehmigten Arbeits-, Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienste gezahlt. Für alle anderen Tätigkeiten, auch wenn sie vom Wehrleiter angeordnet werden, gibt es keine Aufwandsentschädigung.

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