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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Berlin: Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden | 34 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 791697 | ||
Datum | 14.07.2014 14:30 MSG-Nr: [ 791697 ] | 4235 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Bernhard D. Wie hoch in anderorts die Aufwandentschädigung für JF-Warte ( wenn es überhaupt eine gibt ) ? BaWü kennt keine landesweit gültige Aufwandsentschädigung für JF-Betreuer; nach dem Feuerwehrgesetz für BaWü, § 16 Abs. 2: 2) Durch Satzung können die Gemeinden ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr, die über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten, entweder eine Aufwandsentschädigung oder neben den Ansprüchen nach den Absätzen 1 und 3 eine zusätzliche Entschädigung zur Abgeltung des über das übliche Maß hinaus geleisteten Feuerwehrdienstes gewähren. können Gemeinden diesem Personenkreis eine Aufwandsentschädigung gewähren. Da werden meist Beträge in der Größenordnung von 50 EUR bis 500 EUR pro Jahr bezahlt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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