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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLöschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe16 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW792155
Datum20.07.2014 19:41      MSG-Nr: [ 792155 ]6997 x gelesen

Ganz offensichtlich hat man die Angelegenheit als Verkehrsunfall gemeldet und nicht als behördliche Maßnahme gegen einen Ordnungsstörer.

Wenn das so war, ist doch alles seinen regulären Weg gegangen.
(den verantwortlichen Fahrer des geparkten Wagens wird man vermutlich nicht mehr beweissicher ermitteln können, so dass hier der Halter einen Kostenbescheid erwarten kann)

Letztlich bedeutet die Annahme eines Verwarngeldangebotes für den betroffenen FM(SB) aber auch eins: die Sache ist für ihn damit erledigt, es kann nicht noch jemand einen schwerwiegenderen Vorwurf aus der Tasche ziehen. Das war hier vor Jahren jedenfalls die Begründung, warum bei selbstverschuldeten Eigenunfällen keine mündlichen Verwarnungen mehr ausgesprochen werden.

Wenn das aber alles nicht so war, erledigt man die Sache nicht über öffentliche Empörung sondern auf dem Rechtsweg: klarstellen, dass es sich nicht um einen Verkehrsunfall gehandelt hat und damit der erhobene Vorwurf haltlos ist.

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