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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe | 16 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 792158 | ||
Datum | 20.07.2014 19:57 MSG-Nr: [ 792158 ] | 6732 x gelesen | ||
Geschrieben von Thorben G. Wenn der FM damit mehr oder minder seine Schuld an dem ""VU"" anerkennt, kann dann nicht auch noch der PKW-Besitzer auf der Matte stehen bzgl. Reparaturkosten? Wenn es die Matte der Gemeinde ist: natürlich. Siehe Artikel 34 GG. Wer bei einem Verkehrsunfall mit einem stehenden Hindernis zusammenstößt hat im übrigen kaum eine Chance, ohne Schuld aus der Sache rauszukommen. Insofern gilt hier ziemlich eindeutig: wenn VU, dann Verstoß des Fahrers. (neben dem durchaus auch ein Verstoß desjenigen stehen kann, der für das Abstellen des geparkten Fahrzeugs verantwortlich ist. Das schmälert aber nicht die "Bestrafung" des Fahrers, in dem Bereich gibt es keine Quotelung. Die greift ggf. beim Schadenersatz, aber damit hat in der Regel der Fahrer nichts zu tun, s. oben.) | ||||
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