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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Löschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe | 16 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 792198 | ||
Datum | 21.07.2014 15:46 MSG-Nr: [ 792198 ] | 4905 x gelesen | ||
Geschrieben von Henning K. Wenn das aber alles nicht so war, erledigt man die Sache nicht über öffentliche Empörung sondern auf dem Rechtsweg: klarstellen, dass es sich nicht um einen Verkehrsunfall gehandelt hat und damit der erhobene Vorwurf haltlos ist. Wenn es kein VU war, was dann? Soll er sagen "er stand im Weg, ich mußte da durch, also habe ich ihn angeschoben"? Das müsste dann aber ein wirklich wichtiger Grund (z.B. DLK zur Menschenrettung) sein. Ansonsten ist bei Vorsatz die Stadt fein raus. Gruß Heinrich | ||||
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