Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Drohnen im Feuerwehreinsatz - Erfahrungen? | 77 Beiträge |
Autor | Hans8-Jo8ach8im 8Z., Berlin / Berlin | 792233 |
Datum | 22.07.2014 01:48 MSG-Nr: [ 792233 ] | 15320 x gelesen |
Infos: | 09.09.17 FW-Magazin: Feuerwehr Drohne im Einsatz: Fakten und Hinweise 13.04.17 BBK: Bevölkerungsschutz aus der Luft 17.01.14 ZEIT: Im Drohnenfieber 17.01.14 BBK: Workshop Drohnen 17.01.14 3SAT " Retter aus der Luft "
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Geschrieben von Florian B.Ich stelle mir an der Stelle die Frage wie die Polizei mit solchen Problemen umgeht wenn Sie Drohnen (auch für den Testbetrieb) einsetzt. Gerade die Sache mit der Menschenansammlung ist ja ein primäres Aufgabengebietder Polizei.
Es soll bisweilen vorgekommen sein, daß Polizei über's Ziel hinausschoß und von Gerichten vermittelt bekam: "Jungs, das war's wohl nicht!" Die Polizei verfügt bereits über Luftfahrzeuge, mit denen man legal über einer Stadt fliegen darf. Deren Nachteil ist halt nur, daß sie ca. 2500 pro Stunde kosten, oder mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Polizei die Erlaubnis erhält, mit Kameradrohnen über einer Menschenmenge zu fliegen. Zumindest nicht, ohne dramatisch höhere technische Sicherheitsanforderungen zu erfüllen, redundanter Antrieb, mehrfach redundante Steuerungssysteme, Elektronik nach Luftfahrtstandards ausgeführt, etc. pp. Die Dinger sind ja nur deshalb billig, weil sie unwesentlich besser als Spielzeug gebaut sind, und nicht nach Luftfahrt-Standards. Gleichzeitig ist es so, daß "5kg aus 100m Höhe" kein Spiel ist.
Wie groß die Bereitschaft der Luftsicherheitsleute ist, Kompromisse einzugehen, kannst Du an Deinem Geldbeutel sehen. Auch Du zahlst ein bißchen für die Milliarden, die das Bundesverteidigungsministerium versenkt hat in der Illusion, für Bundeswehr-Drohnen Ausnahmen durchsetzen zu können.
Geschrieben von Florian B.Vielleicht schafft es jetzt jemand zeitgerecht eine Handlungsanweisung zu erstellen bzw. sich dafür einzusetzen das Feuerwehrs / HIORGS da eine entsprechende Sondergenehmigung (dauerhaft) erhält.
Ich halte es durchaus für erreichbar, daß die Feuerwehr keine Allgemeine Aufstiegserlaubnis braucht. Die besteht ja eigentlich nur aus Versicherungsnachweis und Sachkundenachweis sowie einem Blatt mit Auflagen, die zu erfüllen sind. Den Sachkundenachweis, praktisch gesehen das Abprüfen der sicheren Beherrschung auch nach Ausfall von elektronischen Helferlein, könnte man sicherlich auch irgendwo an einer Feuerwehrschule ansiedeln. Und eine Haftpflichtversicherung besteht bei der Feuerwehr sowieso, also weg mit dem Nachweis.
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| 17.01.2014 09:21 |
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