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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLöschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe16 Beiträge
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen792238
Datum22.07.2014 08:30      MSG-Nr: [ 792238 ]3794 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Früher hätte man bei solchen Fällen einfach mal zum Telefon gegriffen, und oft sogar ohne jeden weiteren Schreibkram für den Fahrer wäre die Sache vom Tisch gewesen. Heute greift man auch einfach zum Telefon, komischerweise ist da aber ne Zeitung dran, die macht dann ein Bild, dramaturgisch wertvoll mit dem Brief des Grauens in der Hand des ehrenamtlichen Behördenwillküropfers kurz vor der Exekution, schreibt noch ein bisschen Text dabei wo so gut wie überhaupt nix drin steht, was man Information nennen könnte, und schon bekommt der Fahrer vom Volk einen Angriff auf seine Menschenwürde attestiert.

Das ist so weit richtig. Andererseits frage ich mich auch, wie es auch heute überhaupt dazu kommen kann, dass solch ein Blatt Papier erstellt wird. Es geht hier ja nicht um ein automatisch erstelltes Bild von einem Blitzer, welches ein privates KFZ zeigt und automatisiert mit Begleitpapier und Zahlungsaufforderung in den Umschlag kommt. Hat der Polizist, der den Unfall / die Sachbeschädigung / die behördliche Entscheidung (oder soll ich es mal neutral "das Ereignis" nennen?) notiert hat, denn überhaupt keine Vorstellung von der Dringlichkeit eines Feuerwehreinsatzes? Hätte da nicht Polizist Peter mal Feuerwehrmann Franz nach den Hintergründen fragen können?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

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