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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaLöschmeister wehrt sich gegen Geldstrafe16 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP792246
Datum22.07.2014 13:29      MSG-Nr: [ 792246 ]3150 x gelesen

Geschrieben von Uwe S.Hat der Polizist, der den Unfall / die Sachbeschädigung / die behördliche Entscheidung (oder soll ich es mal neutral "das Ereignis" nennen?) notiert hat, denn überhaupt keine Vorstellung von der Dringlichkeit eines Feuerwehreinsatzes? Hätte da nicht Polizist Peter mal Feuerwehrmann Franz nach den Hintergründen fragen können?Gute Frage. Das kann natürlich so ausgesehen haben, dass hier ein Polizist einen Fehler gemacht hat. Das kann aber auch so ausgesehen haben, dass der Polizist sich über die Dringlichkeit des Einsatzes bzw. dieses Fahrzeuges schon Gedanken gemacht hat, und eben zu dem Ergebnis kam dass es zur Rechtfertigung des Sachschadens hier nicht gereicht hat. Wenn ich die wenigen Infos aus dem Text mit der Homepage der Wehr vergleiche, war der Einsatz eine Türöffnung, zu der man mit 21 Mann ausgerückt ist. Das kann sich in der Entscheidung eines Polizisten auch in alle Richtungen auswirken.
Wobei ich obendrein auch die Rolle der Polizei hier noch nicht so ganz durchblicke. Zwar steht im Text das die Polizei das Verwarngeld ausgesprochen habe, der Bescheid auf dem Bild ist aber vom Landkreis. Was sich da im behördlichen Zusammenwirken abgespielt hat, ob/wann/wie überhaupt Polizei am Unfallort war, oder eine nachträgliche Meldung des PKW-Fahrers auf der Wache, das alles bleibt ja in diesem "Bericht" offen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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