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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Rolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg | 792690 | ||
Datum | 28.07.2014 15:28 MSG-Nr: [ 792690 ] | 4411 x gelesen | ||
Hallo nochmal das bedeutet also wenn ich als Feuerwehr bzw Stadt zukünftig NUR noch die ( VWV-konforme) Tagesdienstkleidung an meine Feuerwehreinsatzkräfte ausgebe und keine neue Uniform beschaffe verhalte ich mich im Sinne des Gesetzes und der Vorschriften zu 100% richtig ich wiederspreche lediglich der "Meinung" einiger Funktionär welche die Uniform gerne weiterhin sehen würde. MkG. Rolf Zastrow _____________________________ Mein Beitrag = meine Meinung | ||||
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