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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt17 Beiträge
AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg792690
Datum28.07.2014 15:28      MSG-Nr: [ 792690 ]4411 x gelesen

Hallo nochmal

das bedeutet also wenn ich als Feuerwehr bzw Stadt zukünftig NUR noch die ( VWV-konforme) Tagesdienstkleidung an meine Feuerwehreinsatzkräfte ausgebe und keine neue Uniform beschaffe verhalte ich mich im Sinne des Gesetzes und der Vorschriften zu 100% richtig ich wiederspreche lediglich der "Meinung" einiger Funktionär welche die Uniform gerne weiterhin sehen würde.

MkG. Rolf Zastrow

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