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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt | 17 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 792731 | ||
Datum | 29.07.2014 12:58 MSG-Nr: [ 792731 ] | 2909 x gelesen | ||
Guten Tag Geschrieben von Uwe S. In der Feuerwehr wird es kaum anders sein, also lautet die Antwort vermutlich: Wenn der dienstliche Vorgesetzte dies anordnet. Der LdF -hier in BaWü der FW-Kommandant- wird zu einem Dienst nicht die "FW-Ausgehuniform" anordnen wenn die Angehörigen der Gemeindefeuerwehr damit überhaupt nicht ausgestattet sind ?! Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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