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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaDienstkleidung / Uniform ..... was ist erlaubt17 Beiträge
AutorRolf8 Z.8, Waldshut Tiengen / Baden Württemberg792855
Datum30.07.2014 19:57      MSG-Nr: [ 792855 ]2435 x gelesen

Guten Abend Zusammen

Bitte nicht falsch verstehen ich möchte mich nicht über Anordnungen und oder Vorschriften hinwegsetzen, nehme mir aber durchaus die Freiheit gerade indiesem Fall kritisch zu hinterfragen.
Für mich bedeutete damals der Begin der Kleidungsreform zwei Dinge
Erstens : Einheitlichkeit was ich persönlich sehr gut und auch wichtig finde zwecks dem Erscheidnungsbild unserer Wehr in der öffentlichkeit.
Zweitens : Modernes neues Aussehen und da past eine "Ausgehuniform" nicht dazu. Die Feuerwehrleute sind Dienstleister und Arbeiter und sollten sich daher auch als solche in der öffentlichkeit präsentieren.

Eine Tagesdienstkleidung gehört für mich daher zu einer wesentlich effektiveren, ansehnlicheren, moderneren, und - betrachtet man die mögliche Einsatzhäufigkeit- auch deutlich wirtschaftlichere Kleidung für die Feuerwehr. Auserdem spiegelt Sie für mich wesentlich mehr Proffesionalität wieder als ein ... entschuldigt den Ausdruck "lamettabehängter- Trachtenanzug"

Wenn es so sein soll das jeder Feuerwehrangehörige eine Uniform hat dann ist das eben so. Das habe ich in der Vergangenheit als überflüssig erachtet und werde es auch weiterhin so sehen. Allerdings wird es noch viele Jahre gehen bis alle bei der heutigen finanziellen Situation der Gemeinden auch wirklich umgestellt haben.


Siecherlich kostet die Tagesdienstkleidung auch "viel" Geld, man hat aber dort wesentlich mehr Möglichkeiten Sie zu nutzen. Ich habe meine "Uniform" in den vergangenen 22 Jahren im Schnitt zwei Mal pro Jahr angehabt und dafür ist das Geld echt zu Schade !

MkG. Rolf Zastrow

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