Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Kennzeichnung Rettungsdienstlicher Qualifikationen bei Frw. Feuerwehr | 36 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 792861 |
Datum | 30.07.2014 20:45 MSG-Nr: [ 792861 ] | 10833 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.) Notfallsanitäter
2.) Notfallseelsorge oder auch Notfallbegleitung ist psycho-soziale und seelsorgerische Krisenintervention im Auftrag der Kirchen in der Gesellschaft, ohne Missionsansatz.
Sie ist darauf ausgerichtet Opfer, Angehörige, Beteiligte und Helfer von Notfällen (Unfall, Katastrophe) in der akuten Krisensituation zu beraten und zu stützen.
Zustimmung!
Eine Anmerkung hätte ich :-)
Geschrieben von Martin S.Weiterhin behandeln wir die Kriterien für den blauen Punkt etwas großzügiger. Es soll ja Feuerwehren geben, die den Punkt ausschließlich nach bestandenem Lehrgang "Feuerwehrsanitäter" vergeben. RS und RA fallen dabei hinten runter. Ich habe aber auch eine Intensivkrankenschwester dabei, die den blauen Punkt bekommen hat. Die macht so manchem RS in Notfallmedizin noch was vor...
Ich interpretiere die Kriterien zum blauen Punkt eher so: Ab der Qualifikation Sanitäter Feuerwehr kann man damit kennzeichnen. Damit ist klar, dass natürlich auch der RS, RA, NFS, und auch entsprechend ausgebildetes Klinikpersonal den Punkt bekommt.
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Ob man nun alles kennzeichnen muß, ist natürlich auch eine Frage. Wie Du schon schriebst, der Ruf "Sani nach vorne" ist meist ausreichend, zumal der blaue Punkt außerhalb von Feuerwehrkreisen ja eher unbekannt ist.
Gruß
UW
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