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Thema | Landkreis Leipzig: wieder Kreisbrandmeister gesucht :-() | 34 Beiträge | ||
Autor | Günt8er 8R., Steinheim / Baden-Württemberg | 793674 | ||
Datum | 12.08.2014 18:42 MSG-Nr: [ 793674 ] | 13326 x gelesen | ||
Guten Tag zusammen, das Feuerwehrgesetz in Baden-Württemberg wurde vor ein paar Jahren gändert. Der KBM ist jetzt feuerwehrtechnischer Beamter und hauptamtlich zu bestellen. Nur die Stellvertrteter werden alle fünf Jahre berufen. Das sagt das Gesetz: § 23 Feuerwehrtechnische Beamte (1) Jeder Landkreis bestellt einen hauptamtlichen Kreisbrandmeister und einen oder mehrere Stellvertreter. Die Stellvertreter sind für die Dauer von fünf Jahren als Ehrenbeamte zu berufen. Vor der Bestellung des Kreisbrandmeisters und seiner Stellvertreter sind die Feuerwehrkommandanten der Gemeindefeuerwehren und die Werkfeuerwehrkommandanten im Landkreis anzuhören. Der Beschluss über die Bestellung ist dem Regierungspräsidium anzuzeigen. Carpe Diem Gruß aus Württemberg Günter Rapp | ||||
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