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ThemaWaldbrandmythen102 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz793725
Datum13.08.2014 18:14      MSG-Nr: [ 793725 ]21764 x gelesen
Infos:
  • 14.08.14 Waldbrandbekämpfung Hessen

  • Geschrieben von Detlef M..wenn man dann aber trotzdem unter Hinweis auf diverse Versicherungsprobleme (welche igentlich, die Feuerwehr etc. sind selber gegen Unfall versichert) den Mitflug eines Einsatztaktikers der Feuerwehr etc. ausschließt

    Standardeinsatzregel für Stabsoffiziere der Bundeswehr in Verwaltungspositionen:

    TARNEN - TÄUSCHEN - VERPISSEN

    Es gibt mehr "Chefbedenkenträger" auf allen Führungsebenen, als eine solche Organisation eigentlich verkraften kann. Aus allgemeiner Bundeswehrerfahrung heraus: Mit den richtigen Leuten zum richtigen Zeitpunkt als Ansprechpartner wäre es sicherlich möglich, hierfür eine allgemein gültige Regelung treffen zu können. Nur muß man diese erstmal finden bzw. persönlich kennen, ansonsten bleibt man auf irgendeiner der vielen "Mitzeichnungsebenen" hängen.

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