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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wie weit reicht der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung? | 17 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 793766 | ||
Datum | 14.08.2014 17:52 MSG-Nr: [ 793766 ] | 4478 x gelesen | ||
Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst, demnach kann also keine Feuerwehr-Versicherung greifen. Allerdings steht jeder (auch private) Nothelfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Nach kurzer Recherche scheint dafür in Niedersachsen die Landesunfallkasse Niedersachsen zuständig zu sein. Zu prüfen wäre allerdings, ob es sich überhaupt um einen Arbeitsunfall handelt. Ich würde empfehlen, direkt bei der Unfallkasse anzurufen (Telefon (0511) 87 07-0) und dort alles weitere zu erfragen. Dem Vernehmen nach ist man bei den Unfallkassen für den Fall der Nothelfer i.d.R. besonders bemüht. Allerdings können (und dürfen) die Unfallkassen natürlich nur dann leisten, wenn wirklich ein Anspruch besteht, sprich: es sich wirklich um einen Arbeitsunfall handelte. | ||||
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