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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaUnterstützungswehr war : GW-L1 als TSF-Alternative?15 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen794175
Datum21.08.2014 23:27      MSG-Nr: [ 794175 ]3517 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K. Dann sind alle reinen TSF-Standorte auch nicht erstschlagsfähig.

TSF ohne PA? Ja...

Geschrieben von Sebastian K.Die vorhandene und verlastete Beladung ist die gleiche.

Wenn ich da einen GW-L2 Verschnitt hinstelle mit festem Geräteraum durchaus.
Aber die hier teilweise diskutieren Varianten um 4t, nur mit Rollcontainern halte ich im Erstangriff für mehr als bescheiden.
Von nem Rollcontainer runter nen Angriff aufbauen, erstmal den Container vom Fahrzeug holen etc. pp.?
In dem Gewichtsbereich kann es kein Plane/Spriegel mit Bordwand oder vernünftiger Rampe sein....

Unsere südlichen Nachbarn haben in einem (?) Bundesland das "HLF" Konzept eingeführt.

Beispiel Rosenbauer

Um da nen vernünftigen Erstangriff fahren zu können, sind da Mini-pumpen mit SA eingebaut. Auch nicht der Weisheit letzter Schuß.

es kann doch nicht so schwer sein, auf einem vernünftigen fahrzeug wie einem TSF-W heutzutage soviel Platz und Gewicht freizuschaufeln, um da entsprechende Logistikaufgaben damit abzudecken? Solche Fahrzeuge sind mir schon mit HRS, zweiter TS, Lüfter, 1.000 l Wasser, zusätzlicher HDL etc. begegnet. Bei vernünftiger Planung finde ich doch da locker genügend Platz um nen zweiten TS-Schlitten einzubauen und dafür Wechselmodule bereitzuhalten?

Ich halte es für ein Gerücht, dass das GW-LTSF auch nur noch 5 m fährt, wenn von diesem Fahrzeug der Erstangriff ausgegangen ist. Damit passiert genau das gleiche wie mit 99,99 % der TSF - es bleibt vorne stehen. Nicht mehr und nicht weniger.

Und dass dann ein GW-L mit Geräteaufbau und Plane/Spriegel günstiger ist als ein einfaches TSF kann mir auch keiner erzählen...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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