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Landesfeuerwehrverband
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP794380
Datum26.08.2014 22:18      MSG-Nr: [ 794380 ]16081 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Zu 1.: Die Satzung so gestalten das z.b. der 1. Vorsitzende der Wehrführer oder sein stellv. ist.
    Zu 2.: Da die "Kameradschaftskasse" steuerrechtlich ziemlich "dunkel" ist würde ich das an euer Stelle komplett in den Verein laufen lassen. Das die "Kameradschaftskassen" quasi geduldet werden muss kein Dauerzustand sein.
    Zu 4.: Schlicht und ergreifend: Gar keine!
    Zu 5.: Nein, siehe Punkt 2
    Zu 6.: Nein, siehe Punkt 2
    Zu 7.: In der Satzung Freigrenzen festlegen. z.b. bis 300,- darf der 1. Vorsitzende alleine entscheiden, von 300,- bis 5.000,- der Vorstand, über 5.000,- die Gesamtversammlung.
    Zu 8.: Auch das kann man via Satzung regeln.

    In Sachen Satzung gibt es Muster. Da mal beim KFV oder LFV vorfühlen. Und direkt einen Tip: Sucht euch einen guten Kassierer. Jemand der mit Geld umgehen kann und am PC fit ist. Und für die ersten Steuererklärungen einen Steuerberater!
    Vereinsrecht kann dünnes Eis werden.

    Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
    Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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