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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 794383 | ||
Datum | 26.08.2014 22:32 MSG-Nr: [ 794383 ] | 15913 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian H. 2. Gibt es bei Euch nach wie vor eine Kameradschaftskasse mit Kassenwart in der FW oder wird diese komplett durch den Verein abgelöst? Sofern ihr keine eigene, durch das Ministerium genehmigte Satzung habt, ist für euch ja die Mustersatzung der Feuerwehren in Schleswig-Holstein verbindlich. Und darin ist klar geregelt: Geschrieben von http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschriften/Erlass166_031_1.php §11 Wehrvorstand sowie Geschrieben von http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschriften/Erlass166_031_1.php §15 Kameradschaftskasse Von der Satzung selbst wie auch vom Thema Kameradschaftskasse mag man jetzt halten was man will - aber sofern keine genehmigte, anders lautende Satzung vorliegt muss es auch bei einem vorhandenen Förderverein sowohl eine Kameradschaftskasse als auch einen Kassenwart als Mitglied des Wehrvorstands geben. . MkG Kay - meine persönliche Meinung - Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Kay S. [26.08.14 22:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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