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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein794383
Datum26.08.2014 22:32      MSG-Nr: [ 794383 ]15913 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Geschrieben von Christian H.2. Gibt es bei Euch nach wie vor eine Kameradschaftskasse mit Kassenwart in der FW oder wird diese komplett durch den Verein abgelöst?
    3. Wenn ja, welche Aufgaben hat Kameradschaftskasse und welche der Verein?
    4. Welche Gelder darf die Kameradschaftskasse legal einnehmen?


    Sofern ihr keine eigene, durch das Ministerium genehmigte Satzung habt, ist für euch ja die Mustersatzung der Feuerwehren in Schleswig-Holstein verbindlich.

    Und darin ist klar geregelt:

    Geschrieben von http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschriften/Erlass166_031_1.php§11 Wehrvorstand
    (2) Dem Wehrvorstand gehören an:
    die Gemeindewehrführung als Vorsitzende oder Vorsitzender,
    die Stellvertretung,
    die Kassenführung,
    die Schriftführung,
    die Zugführung/en 3,
    die Gruppenführung/en,
    die Gerätewartung 3,
    die Führung der Reserveabteilung 3,
    die Jugendfeuerwehrwartin oder der Jugendfeuerwehrwart 3,
    die Musikzugführung 2,3
    __
    2 eine andere Formulierung wird gestattet.
    3 diese Mitglieder sind nur aufzuführen, soweit die Funktionen tatsächlich erforderlich sind und ehrenamtlich ausgeübt werden



    sowie

    Geschrieben von http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschriften/Erlass166_031_1.php§15 Kameradschaftskasse
    (1) In der Feuerwehr wird zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse eingerichtet, die von der Kassenführung im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung geführt wird. Ihre Einnahmen bestehen insbesondere aus Schenkungen und anderen Zuwendungen.



    Von der Satzung selbst wie auch vom Thema Kameradschaftskasse mag man jetzt halten was man will - aber sofern keine genehmigte, anders lautende Satzung vorliegt muss es auch bei einem vorhandenen Förderverein sowohl eine Kameradschaftskasse als auch einen Kassenwart als Mitglied des Wehrvorstands geben.




    .

    MkG
    Kay


    - meine persönliche Meinung -

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    Geändert von Kay S. [26.08.14 22:35] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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