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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen794386
Datum26.08.2014 22:46      MSG-Nr: [ 794386 ]15655 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Geschrieben von Kay S.Sofern ihr keine eigene, durch das Ministerium genehmigte Satzung habt, ist für euch ja die Mustersatzung der Feuerwehren in Schleswig-Holstein verbindlich.


    ähm nein, denn der Förderverein ist in erster Linie keine Einrichtung der Gemeinde sondern ein Verein,der nach den geltenden vereinsrechtlichen Bestimmungen gegründet wird. dieser gibt sich in der Gründungsversammlung eine Satzung, die dann hinterlegt wird. das Ministerium muss hier rein gar nichts genehmigen. Und auch der Vereinsvorstand wird dementsprechend in der Satzung geregelt. Der Wehrführeer und sein Stellvertreter sollte aber in der Satzung Kraft Amt als zumindest stimmberechtigte Mitglieder ,der Wehrführer am Besten als Vorsitzender bestimmt werden.
    Ansonsten kann es zu Schwierigkeiten kommen.
    Ich selbst habe es schon miterlebt, dass es zu Schwierigkeiten kam, weil dem nicht so war.

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

    Albert Einstein

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