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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 794388 | ||
Datum | 26.08.2014 22:55 MSG-Nr: [ 794388 ] | 15631 x gelesen | ||
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Ich bin zwar im THW aber Vereinsrecht gilt ja für alle gleich. 1. Naja da die Kameraden die diese Feste möchten dann hoffentlich im Verein sind, sollte das kein Problem sein. Sonst ggf. auch über die Satzung regeln, hier solltet ihr halt bedenken, das man Feste nicht erzwingen kann, wenn die Mehrheit nicht möchte. 7. Grundsätzlich nein, im Verein können nur die entsprechenden Gremien entscheiden, über welche Summen kann in der Satzung festgelegt werden. Externe nicht. Ich würde auch nicht den Wehrführer zum Vorsitzenden machen, der hat meistens schon genug zu tun. 8. Kann man z.B. über Fördermitglieder in der Satzung regeln, auch das die keine Stimmberechtigung haben. 9. Hier ist es bei uns im THW so geregelt das der Verein kauft und dann ans THW Nutzungs übereignet, dann übernimmt das THW Die laufenden kosten. Natürlich ist/müss das abgesprochen werden. | ||||
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