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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz794389
Datum26.08.2014 22:57      MSG-Nr: [ 794389 ]15777 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Geschrieben von Christian H.1. Wie kann man sicherstellen, dass bisherige Traditionen weitergeführt werden (z.B. Kameradschaftsfest), ohne dass der Förderverein deren Finanzierung ablehnt?
    Warum sollte das abgelehnt werden? Die Mitglieder der Feuerwehr und des Vereins sind doch im Wesentlichen die selben, die werden doch jeweils gleich abstimmen.

    Geschrieben von Christian H.2. Gibt es bei Euch nach wie vor eine Kameradschaftskasse mit Kassenwart in der FW oder wird diese komplett durch den Verein abgelöst?
    Kameradschaftskassen sind oft sehr nahe am Steuerbetrug angesiedelt, das ist doch einer der Hauptgründe zur Gründung des Fördervereins, also alles in die Vereinskasse, bei Bedarf mit Unterkassen (z.B. Jugendfeuerwehr).

    Geschrieben von Christian H.3. Wenn ja, welche Aufgaben hat Kameradschaftskasse und welche der Verein?
    Ich empfehle: Alles zum Verein.

    Geschrieben von Christian H.4. Welche Gelder darf die Kameradschaftskasse legal einnehmen?
    Das ist das Problem: Mangels anderer Rechtform kann die Kameradschaftkasse als Kasse einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts angesehen werden, die durch die FA begründet wurde, und ist dann voll steuerpflichtig. Also: Alles zum Verein.

    Geschrieben von Christian H.5. Darf der Förderverein z.B: jährlich 1000 ohne vorherige Zweckangabe an die Kameradschaftskasse weitergeben? Oder alternativ zweckgebunden zur Förderung der Kameradschaft?
    Ihr könnt die "Pflege der Gemeinschaft" in eure Satzung aufnehmen und einen Teil eurer Vereinseinnahmen dazu verwenden. Wenn man das nicht übertreibt, wird es von den Finanzämtern geduldet. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt schafft hier Klarheit. Unser Finanzamt bietet sogar Beratungen zur Vereinsfinanzierung an.

    Geschrieben von Christian H.6. Nicht mehr die Wehr, sondern der Förderverein veranstaltet ein Feuerwehrfest. Anschließend spendet er einen Teil der Einnahmen an die Kameradschaftskasse. Ist das möglich?
    Vergiss einfach die Kameradschaftskasse. Ein Teil des Vereinsvermögens wird zur Kameradschaftspflege verwendet, fertig! Außerdem kann "die Wehr" kein Fest veranstalten, da sie keine Rechtsperson ist, sondern Einrichtung der Gemeinde. Allenfalls kann die Gemeinde ein Fest ausrichten.

    Geschrieben von Christian H.7. Zugriff auf Gelder: Der Wehrführer wendet sich bei Bedarf an Vorsitzenden des Fördervereins. Muss er nun für jede Kleinigkeit beim Fördervereinsvorsitzenden betteln? Wie vermeidet man Abhängigkeit der FW vom Förderverein? Wie wird gewährleistet, dass Wehrvorstand über gewisse Anschaffungen entscheiden kann und nicht der Förderverein?
    Hier ist schon eine vernünftige Staffelung der Entscheidungsgewalt von Vorsitzendem, Vorstand und Mitgliederversammlung vorgeschlagen worden. Der Wehrführer beantragt dann beim Verein die Kostenübernahme für z.B. ein Wärmebildkamera, und die Mitgliederversammlung entscheidet darüber. Der Wehrführer kann in dem Verein nicht alleine über die Verwendung des Geldes entscheiden (konnte er das bei der Kameradschaftskasse?).

    Geschrieben von Christian H.8. Was ist, wenn z.B. alle unsere 100 bisherigen passiven Feuerwehrmitglieder dem Förderverein beitreten, aber nicht zur Mitgliederversammlung gehen, weil es ihnen zu aufwendig ist und sie nur fördern wollen? Ist die Versammlung dann niemals beschlussfähig? Oder werden die ehemaligen Passiven i.d.R. keine stimmberechtigten Mitglieder im Verein, sondern nur Geldgeber des Fördervereins?
    Ist doch super, wenn die Förderer euch Geld geben und euch selbst über die Verwendung entscheiden lassen. In die Satzung schreibt man, dass die Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist (plus ein paar Formalitäten über die Ankündigung einer Mitgliederversammlung) und fertig.

    Geschrieben von Christian H.9. Einmal beschaffte Utensilien müssen auch unterhalten, gewartet, ersetzt werden. Das lassen nicht alle Gemeinden so gerne mit sich machen. Entsprechend muss hierüber im Voraus Klarheit herrschen. (Beispiel: Förderverein kauft AED. Nach 5 Jahren neuer Akku für 400 nötig etc.). Wie ist das bei Euch geregelt?
    Sowas sollte im Vorfeld mit der Gemeinde abgesprochen werden. Die Gemeinde geht zunächst keinerlei Verpflichtungen ein, wenn der Verein etwas beschafft. Da ist dann Verhandlungsgeschick gefordert: Wir entlasten eure Kasse durch diese Anschaffung, wenn ihr die Folgekosten übernehmt.

    Geschrieben von Christian H.10. Wenn Geld vorhanden ist, muss das auch einigermaßen zeitnah ausgegeben werden, und zwar für den gemeinnützigen Zweck. Sonst verliert der Verein den Status "gemeinnützig" und kann dann keine Spendenquittungen mehr ausstellen. Frage: Wo liegen Grenzen? Wie viel darf der Verein sparen?
    Den Status "gemeinnützig" müsst ihr erst mal bekommen. Dazu muss die Satzung beim zuständigen Amtsgericht vorgelegt und geprüft werden, ob die Satzung die Anforderungen der Gemeinnützigkeit erfüllt (und mit dem Vereinsrecht vereibar ist). Dieser Status kann verloren gehen, wenn z.B. zu viel Vereinsvermögen auf Grillfesten und Kameradschaftsabenden verbraucht wird. Anfrage beim Finanzamt ist sinnvoll, was dort so toleriert wird.

    Was ich noch empfehle: Vereinsvorsitzender und Wehrführer sollten nicht in Personalunion besetzt werden, da dieser Aufwand nur sehr schwer zu leisten ist. Vielmehr ist ein Platz im Vorstand mit beratender Funktion für den Wehrführer sinnvoll, vielleicht auch für den Jugendwart, Gerätewart o.ä.

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