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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Kay 8S., Seester / Schleswig-Holstein | 794391 | ||
Datum | 26.08.2014 23:04 MSG-Nr: [ 794391 ] | 15584 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerrit L. ähm nein, denn der Förderverein ist in erster Linie keine Einrichtung der Gemeinde sondern ein Verein,der nach den geltenden vereinsrechtlichen Bestimmungen gegründet wird. Meine Antworten haben sich auf den Ausgangspost bezogen wo gefragt wurde, ob es überhaupt noch eine Kameradschaftskasse und einen Kassenwart in der Freiwilligen Feuerwehr geben muss, wenn ein Förderverein existiert. Und diese Fragen sind nach der Mustersatzung des Landes SH eindeutig mit "ja" zu beantworten. In Schleswig-Holstein hat jede Feuerwehr als kommunale Einrichtung auch eine Satzung (ich weiß - in anderen Bundesländern nur schwer zu verstehen ^^). Hier gilt generell verbindlich die Mustersatzung für Freiwillige Feuerwehren in Schleswig-Holstein, aus der ich zitiert habe. Alle Abweichungen von der Mustersatzung müssen erst durch das Innenministerium genehmigt werden. Mir ist ehrlich gesagt nicht bekannt, ob es im Land eine FF gibt, die eine eigene Satzung formuliert hat - alle die ich kenne, nutzen die Mustersatzung. Dass der Förderverein, sofern vorhanden (in Schleswig-Holstein noch eher die Ausnahme als die Regel, wenngleich die Anzahl steigend ist), eine eigene Satzung hat und diese sehr individuell formuliert werden kann, ist klar. . MkG Kay - meine persönliche Meinung - | ||||
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