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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz794392
Datum26.08.2014 23:15      MSG-Nr: [ 794392 ]15550 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Geschrieben von Kay S.In Schleswig-Holstein hat jede Feuerwehr als kommunale Einrichtung auch eine Satzung (ich weiß - in anderen Bundesländern nur schwer zu verstehen ^^). Hier gilt generell verbindlich die Mustersatzung für Freiwillige Feuerwehren in Schleswig-Holstein, aus der ich zitiert habe. Alle Abweichungen von der Mustersatzung müssen erst durch das Innenministerium genehmigt werden. Mir ist ehrlich gesagt nicht bekannt, ob es im Land eine FF gibt, die eine eigene Satzung formuliert hat - alle die ich kenne, nutzen die Mustersatzung.



    Ich glaube, dieses schleswig-holsteinische Geschwurbel ist ein großer Mist. Es ist und bleibt eine unsägliche Vermengung von Kommunalrecht und Vereinsrecht, ohne dass die Rechtsform einer solchen Feuerwehr mit Satzung jemals geklärt worden wäre. Letztlich untersteht die Feuerwehr immer der Gemeinde und dem Bürgermeister, was soll da der Vorstand (jetzt wieder ein Begriff aus dem Vereinsrecht) denn noch beschließen? Die Gemeinde duldet hier viele Unterkassen, bei deren Verwendung sie nicht so genau hin schaut. Eigentlich handelt es sich bei dem Geld in diesen Kassen um Geld der Gemeinde.

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