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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Tobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg | 794396 | ||
Datum | 26.08.2014 23:34 MSG-Nr: [ 794396 ] | 15479 x gelesen | ||
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Zum Punkt 8: Das wurde ich nicht so machen, das dann die Versammlung auch mit 3 Anwesenden bei 100 stimmberechtigten satzungsgemäß ist. Das ist aber nicht Sinn der Sache. Zu Punkt 10: Der status gemeinnützig wird nur vom Finanzamt vergeben und die Satzung geprüft. Beim Amtsgericht folgt nur die Eintragung ins Vereinsregister, die wollen zwar auch die Satzung aber die Hürde ist das Finanzamt. | ||||
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