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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorTobi8as 8H., Stuttgardt / Baden Württenberg794396
Datum26.08.2014 23:34      MSG-Nr: [ 794396 ]15479 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Zum Punkt 8: Das wurde ich nicht so machen, das dann die Versammlung auch mit 3 Anwesenden bei 100 stimmberechtigten satzungsgemäß ist. Das ist aber nicht Sinn der Sache.

    Zu Punkt 10: Der status gemeinnützig wird nur vom Finanzamt vergeben und die Satzung geprüft. Beim Amtsgericht folgt nur die Eintragung ins Vereinsregister, die wollen zwar auch die Satzung aber die Hürde ist das Finanzamt.

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