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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen)54 Beiträge
AutorKay 8S., Seester / Schleswig-Holstein794397
Datum26.08.2014 23:41      MSG-Nr: [ 794397 ]15640 x gelesen
Infos:
  • 26.08.14 Broschüre "Steuertipps für Vereine 2014", Finanzministerium SH (pdf)

  • Gerade das ist eben das Problem: So richtig geregelt ist da eigentlich nichts.

    Vorweg: Wie bereits an anderer Stelle geschrieben sind die FF in Schleswig-Holstein verpflichtet, als kommunale Einrichtungen eine Satzung zu führen. Hier ist die Mustersatzung des Landes bindend, alle Abweichungen sind im Sonderfall durch das Innenministerium zu genehmigen.
    Die Satzung schreibt dann wiederum vor, dass die Wehr eine Kameradschaftskasse zu führen hat und ein Kassenwart gewählt wird, der dem Wehrvorstand angehört.

    Das hat wie gesagt nichts mit irgendeinem Förderverein o.ä. zu tun, sondern betrifft tatsächlich die kommunale Einrichtung "Freiwillige Feuerwehr".
    Da die FF aber keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, gehört die Kasse streng genommen der Stadt oder Gemeinde und wird lediglich durch die Mitglieder der Feuerwehr "verwaltet". Wobei man zugeben muss, dass die Stadt/Gemeinde der Wehr in der Regel ziemlich freie Hand lässt und diese nur am Rande bzw. über den jährlichen Kassenbericht "überwacht". Interessant wird es sicherlich dann, wenn mal irgendwo irgendwas schief läuft.

    Gedacht ist die Kameradschaftskasse für die Pflege der Kameradschaft.

    Zitat aus der Mustersatzung für FF in SH (1) In der Feuerwehr wird zur Pflege der Kameradschaft eine Kameradschaftskasse eingerichtet, die von der Kassenführung im Rahmen der Beschlüsse der Mitgliederversammlung geführt wird. Ihre Einnahmen bestehen insbesondere aus Schenkungen und anderen Zuwendungen.

    Dazu muss man sagen, dass die Einnahmen der Kameradschaftskassen zum größten Teil aus den Mitgliedsbeiträgen der passiven Mitglieder, welche die Mustersatzung ebenfalls vorsieht (in der Satzung tatsächlich so bezeichnet - allerdings auch umstritten, da die FF kein Verein ist), bestehen.

    In der Regel sollen und dürfen hier aber keine großen Beträge oder Gewinne erwirtschaftet werden. Da geht es eher darum, ab und an mal einen Grillabend mit den Familien der Kameraden auszurichten, Getränke nach dem Dienst zu bezahlen oder den Start eines Feuerwehrteams bei (Sport-)Wettkämpfen zu ermöglichen. Oder einfach mal darum, der Jugendfeuerwehr ein Eis auszugeben.
    Wenn doch höhere Beträge erwirtschaftet werden, dann kommen wir nämlich wieder zum Thema "Steuern" - und das ist nirgends so recht geregelt und muss dann wieder im Idealfall über einen separaten Förderverein (der dann ein wirklicher Verein ist...) laufen.

    Übrigens darf die Feuerwehr in SH auch Spenden einnehmen und durch die Stadt-/Gemeindeverwaltung entsprechende Spendenbescheinigungen ausstellen. Spenden sind aber auf einem separaten Konto zu führen und dürfen im Gegensatz zum Geld der Kameradschaftskasse nur für die Anschaffung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung verwendet werden. Seit dem letzten Jahr muss hier der Stadt- oder Gemeinderat aber im Vorwege über die Annahme und die Verwendung der Spende entscheiden.



    .

    MkG
    Kay


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