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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fragen zur Gründung eines Feuerwehr-Fördervereins (Eure Erfahrungen) | 54 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 794398 | ||
Datum | 26.08.2014 23:51 MSG-Nr: [ 794398 ] | 15443 x gelesen | ||
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Geschrieben von Tobias H. Das wurde ich nicht so machen, das dann die Versammlung auch mit 3 Anwesenden bei 100 stimmberechtigten satzungsgemäß ist. Das ist aber nicht Sinn der Sache. Wenn man eine Mindestbeteiligung vorsieht, kann man leicht in die Handlungsunfähigkeit rutschen, wenn diese mehrfach hintereinander nicht erreicht wird. Ich sehe es eher so, dass der nicht mitentscheiden möchte, der nicht kommt, und damit die Erschienenen für die anderen mit entscheiden können. Geschrieben von Tobias H. Der status gemeinnützig wird nur vom Finanzamt vergeben und die Satzung geprüft. Beim Amtsgericht folgt nur die Eintragung ins Vereinsregister, die wollen zwar auch die Satzung aber die Hürde ist das Finanzamt. Stimmt. Das habe ich falsch dargestellt. | ||||
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