Geschrieben von Rainer K.Wichtig für das Verständnis ist, dass die Förderung der Kameradschaft zwar ein zulässiger Vereinszweck (unabhängig von der Eintragung im Vereinsregister) ist, aber eben nach der Abgabenordnung nicht gemeinnützig sein kann. Darum darf ein gemeinnütziger Förderverein (und nur so macht er m.E. Sinn) natürlich keine Zuwendungen an die Kameradschaftskasse geben, weil er damit seine eigene Gemeinnützigkeit gefährdet (ausschließliche und unmittelbare Verfolgung gemeinnütziger Zwecke)!
Natürlich ist die Kameradschaftspflege kein gemeinnütziger Zweck, dennoch tolerieren Finanzämter solche Ausgaben bis zu einem gewissen Grade. Daher die Empfehlung, mit dem eigenen Finanzamt zu sprechen. Dort im Norden ist die Frage sicher schon oft aufgetreten, und der Sachbearbeiter hat bestimmt eine ungefähre Richtlinie, ab welchem Anteil nicht-gemeinnütziger Ausgaben er die Gemeinnützigkeit in Frage stellt.
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